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   VGH Hessen, 13.03.2002 - 1 TZ 3188/01   

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VGH Hessen, 13.03.2002 - 1 TZ 3188/01 (https://dejure.org/2002,12145)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.03.2002 - 1 TZ 3188/01 (https://dejure.org/2002,12145)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. März 2002 - 1 TZ 3188/01 (https://dejure.org/2002,12145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rechtswidrigkeit einer Bewerberauswahlentscheidung wegen maßgebender Berücksichtigung von Tätigkeiten in Personalvertretungsgremien

  • Judicialis

    HRiG § 25 Abs. 2; ; HRiG § 25 Abs. 3; ; HPVG § 64 Abs. 1; ; VwGO § 154 Abs. 1; ; V... wGO § 162 Abs. 3; ; GKG § 14 Abs. 3; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 4 Satz 1a; ; GKG § 13 Abs. 4 Satz 2; ; GKG § 20 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 876
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2002 - 1 TZ 3188/01
    Der Schutz vor sachwidrigen oder willkürlichen Behinderungen im beruflichen Fortkommen ist eines der wesentlichen Ziele des Bewerbungsverfahrensrechts; dies bedarf hier keiner weiteren Vertiefung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501 = DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - P.St. 1126 - NVwZ-RR 1993, 201 = ESVGH 43, 1).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2002 - 1 TZ 3188/01
    Die in dem Auswahlvermerk vom 3. Januar 2001, vom Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz abgezeichnet am 4. Januar 2001, verkörperte und im erstinstanzlichen Verfahren mit Schriftsatz vom 18. April 2001 nachträglich begründete Auswahlentscheidung leidet an einem gravierenden Abwägungsfehler, der einer Heilung nicht zugänglich ist; sie verletzt den Antragsteller in seinem Bewerbungsverfahrensrecht, das eine faire und (chancen-)gleiche Behandlung seiner Bewerbung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfasst (vgl. zum Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs eingehend: Beschluss des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 = ZBR 1994, 347).
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2002 - 1 TZ 3188/01
    Der Schutz vor sachwidrigen oder willkürlichen Behinderungen im beruflichen Fortkommen ist eines der wesentlichen Ziele des Bewerbungsverfahrensrechts; dies bedarf hier keiner weiteren Vertiefung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501 = DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - P.St. 1126 - NVwZ-RR 1993, 201 = ESVGH 43, 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2023 - 1 B 1223/22

    Festlegung und Bekanntgabe der für die Beurteilungsrunde 2021 angewendeten

    Im Ergebnis wie hier: Hess. VGH, Beschlüsse vom 19. März 2015 - 1 B 1930/14 -, juris, Rn. 42, und vom 13. März 2002 - 1 TZ 3188/01 -, juris, Rn. 7 ("über eine bloße Erwähnung einer solchen Tätigkeit hinaus"); ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2014 - 6 CE 14.1476 -, juris, Rn. 17, Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Stand: 76. EL.
  • VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14

    Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren - Keine Benachteiligung wegen

    Dies würde, wenn damit über eine bloße Erwähnung der Tätigkeit hinaus auch diesbezügliche Werturteile in die dienstliche Beurteilung aufgenommen worden wären, § 64 Abs. 1 HPVG widersprechen (Hess. VGH, Beschluss vom 13. März. 2002, - 1 TZ 3188/01 -, juris Rn. 7).
  • VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02

    Dienstliche Beurteilung - Benachteiligungsverbot - Erwähnung der Tätigkeit als

    Ein Verbot der Begünstigung wegen der Tätigkeit als Frauenbeauftragte nach Art des § 64 Abs. 1 HPVG (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 13. März 2002 - 1 TZ 3188/01 - NVwZ 2002, 876) enthält die Vorschrift nicht.
  • VGH Bayern, 17.09.2014 - 6 CE 14.1476

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit um Beförderungsamt; Leistungsgrundsatz;

    Das Verbot der Begünstigung von Beamtinnen und Beamten, die in Personalvertretungen tätig sind (§ 8 BPersVG), verwehrt es dem Dienstherrn, über eine bloße Erwähnung einer solchen Tätigkeit hinaus diesbezügliche Werturteile in eine dienstliche Beurteilung aufzunehmen (vgl. HessVGH, B.v.13.3.2002 - 1 TZ 3188/01 - NVwZ 2002, 876).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2012 - 6 B 668/12

    Möglichkeit der wertenden Einbeziehung der Lehrerratstätigkeit eines zu

    vgl. zu § 64 Abs. 1 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes: Hessischer VGH, Beschluss vom 13. März 2002 - 1 TZ 3188/01 -, NVwZ 2002, 876.
  • VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung bei einer beförderungsähnlichen Maßnahme

    So unterliegt die Personalratstätigkeit weder der Leistungs- noch der Befähigungsbeurteilung (v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 64 PPVG RdNr. 30; BVerwGE 93, 188; Hess. VGH, NVwZ 2002, 876).
  • VG Düsseldorf, 30.08.2006 - 13 L 1429/06
    In diesem Sinne auch Schnellenbach, a.a.O., Rn. 358, vgl. dort auch Fn. 38; Bieler, a.a.O, Rn. 54 und Rn. 88 a.E.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. März 2002 - 1 TZ 3188/01 -, NVwZ 2002, 876.
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